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Bundeseinheitliche Lösung beim Schalldämpfer für Jagdwaffen soll Rechtsicherheit schaffen

v.l.: Henning Otte, PSt. Stephan Mayer, Marc Henrichmann - Foto: Flasche

Die Abgeordneten des Arbeitskreises Jagd, Fischerei und Natur der CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzen sich für die Belange der Jäger ein.

So konnten Sie erreichen, dass sich der Bundestag demnächst mit dem Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz (3. WaffRÄndG) beschäftigen wird und so bundeseinheitlich für Klarheit beim Thema Schalldämpfer für Jagdwaffen sorgen wird.

Henning Otte, Vorsitzender des Arbeitskreises und direkt gewählter Abgeordnete des Wahlkreises Celle Uelzen, sowie der Abgeordnete Marc Henrichmann, Berichterstatter für Waffenrecht im Innenausschuss des Bundestages, erklären:

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"Als CDU/CSU setzen wir uns für eine gesetzliche Klarstellung zum Schalldämpfer ein. Im Rahmen der Umsetzung der europäischen Feuerwaffenrichtlinie in nationales Recht schaffen wir nun eine solche Regelung. Zukünftig werden Jäger für den Erwerb eines passenden Schalldämpfers für Langwaffen keine Erlaubnis mehr benötigen. Damit beenden wir den landesrechtlichen Flickenteppich und schaffen eine bundeseinheitliche Regelung."

Henning Otte stellt fest: "Schalldämpfer an Jagdwaffen nehmen lediglich die akustische Spitze des Mündungsknalls. Statt 150 Dezibel sind nur ca. 130 Dezibel zu erwarten. Dies schützt das Gehör von Jägern und Jagdhunden. Trotzdem wird noch eine akustische Wahrnehmung des Schusses ermöglicht."

Derzeit befinden sich das 3. WaffRÄndG sowie die Waffenrechtsänderungsverordnung im Abstimmungsprozess zwischen den Ministerien.

Otte und Henrichmann betonten im Gespräch mit dem zuständigen Parl. Staatssek. Stephan Mayer, MdB, die gute Zusammenarbeit mit dem federführenden Bundesinnenministerium und hoffen auf eine Umsetzung noch in diesem Jahr.

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