Bahnkunden aus Uelzen können HVV-Zeitkartentarif nutzen
Mit Jahreswechsel 2019/2020 können auch Bahnkunden im Landkreis Uelzen den HVV-Zeitkartentarif nutzen.
In einem Grundsatzbeschluss haben sich der Landkreis Uelzen, die Freie und Hansestadt Hamburg, das Land Niedersachsen sowie die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen auf eine entsprechende Ausweitung des HVV-Tarifs verständigt.
Der HVV-Tarif wird – vorbehaltlich der Zustimmung der politischen Gremien sowie der HVV-Gesellschafterversammlung – ab diesem Zeitpunkt entsprechend erweitert. Damit gilt dann im Landkreis Uelzen auf allen Schienenstrecken im Regionalverkehr der HVV-Tarif für Zeitkarten.
Landrat Dr. Heiko Blume zeigte sich hocherfreut über die im Rahmen der jüngsten Sitzung des Lenkungsausschusses erzielte Einigung: "Nach der Einführung des Übergangstarifs im Jahre 2014 ist dieser Grundsatzbeschluss ein ganz wichtiger weiterer Meilenstein auf dem schwierigen Weg, günstigere Konditionen für Pendler zu erreichen. Damit tragen unsere jahrelangen diesbezüglichen Bemühungen endlich Früchte."
An dem Ziel, die kompletten HVV-Tarife für alle Schienenstrecken im Landkreis Uelzen einzuführen, gelte es weiterzuarbeiten.
Die Gemeinde Bienenbüttel wird zum HVV-Tarifgebiet "F" gehören. Damit gilt hier auch für Einzelfahrscheine der HVV-Tarif.
Die aufgrund der Tarifausweitung entstehenden Einnahmeverluste der Eisenbahnunternehmen sollen zur Hälfte durch den Landkreis Uelzen übernommen werden.
Die Samtgemeinden, die Gemeinde Bienenbüttel und die Hansestadt Uelzen sollen die anderen 50 Prozent dieser Kosten tragen, wobei Bienenbüttel auch noch den Anteil für die Einzelfahrscheine tragen wird.
Im Hinblick auf die wichtige Bedeutung für die Pendlerverkehre wird das Land Niedersachsen die Tarifausweitung – von der auch der Heidekreis sowie die Landkreise Rotenburg (Wümme) und Cuxhaven profitieren, ab 2020 mit einem Betrag von insgesamt 1,4 Millionen Euro pro Jahr fördern, der künftig mit 1,76 Prozent dynamisiert werden soll.
Das Land Hamburg trägt die auf sein Gebiet entfallenden Kosten komplett.
Auch die durch die vier Landkreise zu tragenden einmaligen Umstellungskosten werden von beiden Ländern gefördert. Niedersachsen trägt dabei 70 Prozent der nach Abzug des Hamburger Anteils verbleibenden Kosten.