Nur Gewerkschaftsmitglieder bekommen Lohn-Plus
Lohn-Lücke in der Gebäudereinigung: Einem Großteil der rund 220 Reinigungskräfte im Landkreis Uelzen droht ab Januar der Rückfall auf den gesetzlichen Mindestlohn.
Statt 10,30 Euro würden bei ihnen dann lediglich 8,84 Euro pro Stunde auf dem Lohnzettel stehen. Einer Vollzeitkraft gehen damit rund 250 Euro im Monat verloren. Bei Glas- und Fassadenreinigern liegt die Lohn-Lücke sogar bei knapp 800 Euro, warnt die IG BAU Nord-Ost-Niedersachsen.
Der Grund: Das Bundesarbeitsministerium hat die neuen Tariflöhne für die Branche noch nicht für allgemeinverbindlich erklärt.
"Damit gilt das Januar-Lohn-Plus, das die IG BAU mit den Arbeitgebern ausgehandelt hat, nicht automatisch in allen Betrieben. Nur Gewerkschaftsmitglieder können darauf einen Anspruch erheben", erklärt Bezirksvorsitzender Dieter Großmann.
Um das Lohn-Plus im Januar zu bekommen, sollten Reinigungskräfte noch im Dezember in die IG BAU eintreten.