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Illegale Müllablagerung

Sie sind leider seit längerer Zeit ein alltägliches Bild – die illegalen Müllablagerungen an vielen Altglascontainern.

Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreis Uelzen (awb) stellt schon seit geraumer Zeit fest, dass es für einige Menschen eine bequeme Art zu sein scheint, auch ihren Rest-, Sperr- oder sogar Sondermüll an diesen Plätzen zu entsorgen.

Obwohl die betroffenen Standorte regelmäßig angefahren und gesäubert werden, sind sie meist nach kurzer Zeit erneut vermüllt. "Egal, ob es Elektrogeräte, Altpapier, Restmüll oder andere Abfallarten sind, mit denen das Erscheinungsbild der Stellplätze unnötig verschandelt wird", so Andreas Harnisch, Abfallberater des awb. Unnötig auch deshalb, weil die meisten dieser Abfälle unter anderem kostenlos auf dem Wertstoffhof in Oldenstadt abgegeben werden können.

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Harnisch macht darauf aufmerksam, dass es für alle Arten von Abfällen geeignete Möglichkeiten der Entsorgung gibt – die Restmülltonne, die gelben Säcke, die Sperrmüllabfuhr und wie schon erwähnt der Wertstoffhof in Oldenstadt.

Hinzu kommt, dass derartige Müllablagerungen an Containerstandorten illegal sind und dementsprechend verfolgt und bestraft werden. "Wer meint, seinen Abfall an den Containern entsorgen zu müssen, riskiert bei Tatüberführung die Einleitung eines Bußgeldverfahrens. Die Kosten des Verfahrens und der Reinigung des Standortes sowie die Geldbuße werden dem Verursacher in Rechnung gestellt", stellt Harnisch unmissverständlich klar. Sofern sich der jeweilige Verursacher nicht ermitteln lässt, werden die entstandenen Kosten über die Abfallgebühren umgelegt, sodass letztlich jeder Bürger im Landkreis Uelzen diese Reinigung der Plätze bezahlen muss.

Der awb appelliert an jeden Einzelnen, der Altglas an den dafür vorgesehenen Altglascontainerstandorten entsorgt, diese im eigenen Interesse sauber zu halten. Nur so können die Umwelt geschont und die Gebühren niedrig gehalten werden.

Darüber hinaus bittet der AWB darum, zur Vermeidung von Lärmbelästigung die Einwurfzeiten in der Zeit von 7 bis 19 Uhr einzuhalten.

Einzuwerfen sind in den Containern leere Flaschen und Hohlgläser, wie z.B. Einwegflaschen, Marmeladen- und Gemüsegläser. Dagegen gehören andere Glasabfälle, wie z.B. Fensterglas, Spiegel-, Blei- und Kristallglas aufgrund ihrer chemischen Zusammensetzung und dadurch auch andere Schmelzpunkte nicht in die Container hinein. Das gleiche gilt für Steingut, Tonkrüge und Porzellan. Diese Abfälle können über den Restmüllbehälter entsorgt werden. Größere Mengen können gegen Gebühr am Wertstoffhof in Oldenstadt oder im Entsorgungszentrum Borg angeliefert werden.

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