Stand 28.05.2021, 16 Uhr
Der dem Landkreis vorliegende Entwurf der Landesregierung zur Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung sieht ab dem kommenden Montag, den 31. Mai 2021 aufgrund der derzeit geringen Zahl an Neuinfektionen im Landkreis Uelzen umfangreiche Lockerungen vor.
Die hiesige 7-Tage-Inzidenz lag am Freitag bei lediglich 8,7.
- Nach dem Verordnungsentwurf wird ab Montag in den Kindertageseinrichtungen ein Regelbetrieb unter Beachtung von Hygieneanforderungen durchgeführt und an den Schulen wieder Präsenzunterricht in voller Klassenstärke erteilt.
Neben zahlreichen anderen Bereichen zeichnen sich auch für den Sport und die Gastronomie lange herbeigesehnte Erleichterungen ab:
- So dürfen die Gastronomiebetriebe auch ihre Innenräume unter Auflagen wieder öffnen und Gäste dort bewirten, wobei die Pflicht zur vorherigen Testung auf das Vorliegen des Coronavirus SARS-CoV-2 entfallen soll, solange die 7-Tage-Inzidenz unter 36 verharrt.
- Auch der Freizeit- und Amateursport in geschlossenen Räumen soll wieder freigegeben werden, so dass etwa Fitnessstudios mit einem Hygienekonzept wieder öffnen dürfen. Zudem soll Gruppen- und Kontaktsport nach dem Verordnungsentwurf aufgrund der derzeit geringen 7-Tage-Inzidenz ohne Pflicht zur vorherigen Testung wieder möglich sein.
Landrat Dr. Blume zeigte sich angesichts der sich abzeichnenden Lockerungen erfreut:
Die derzeit äußerst niedrige 7-Tage-Inzidenz haben sich die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis durch viel Disziplin hart erarbeitet. Deshalb ist es nun möglich, Einschränkungen im Alltag mit Augenmaß zurückzunehmen und so den Menschen im Landkreis Uelzen wieder mehr Lebensqualität zu bieten.