Rat beschließt Satzungsänderung
Grundstückseigentümer in Uelzen werden bei den Straßenausbaubeiträgen künftig entlastet.
Dies hat der Rat der Hansestadt mit einer entsprechenden Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung heute beschlossen. Die neue Regelung gilt für Straßen, die nach dem Verkehrsentwicklungsplan der Hansestadt Uelzen Hauptverkehrsstraßen sind.
"Die Beiträge für Anlieger sinken um rund 50 Prozent", erklärt Stadtbaurat Karsten Scheele-Krogull.
Möglich macht dies eine Gesetzesänderung des Landes Niedersachen, die künftig die Förderung auf die Gesamtkosten anrechnet und nicht mehr nur auf den kommunalen Anteil. Das Land trägt nun einen größeren Teil der Gesamtkosten eines Ausbauprojektes.
Außerdem sinken die Zinsen für Ratenzahlungen.
Waren sie vormals auf sechs Prozent festgelegt, dürfen sie nun maximal drei Prozent über den Basiszins liegen – zurzeit wären dies zwei Prozent. Möglich sind jetzt bis zu 20 Jahresraten. Die Eigentümer von Eckgrundstücken werden zudem durch eine Zweidrittel-Regelung für die fälligen Beiträge entlastet.
Eine darüber hinaus gehende Grundsatzdiskussion zur Beibehaltung, Quartierslösung oder Abschaffung der Straßenausbaubeiträge sehen die politischen Gremien der Hansestadt noch in diesem Jahr vor.