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Aktuelle Klagen verzögern wirtschaftliche Entwicklungsschübe

Mit Sorge betrachtet die Industrie- und Handelskammer (IHK) Lüneburg-Wolfsburg den Zeitverzug durch die Klagen gegen den ersten planfestgestellten Bauabschnitt des A-39-Lückenschlusses zwischen Wolfsburg und Ehra-Lessien.

"Damit wird eine unverzichtbare Maßnahme zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Region verzögert: Neben der Wirtschaft warten auch die Kommunen auf zügigere Rechtsklarheit und Sicherheit bei der Entwicklung von Gewerbeflächen", gibt Martin Exner, stellvertretender IHK-Hauptgeschäftsführer, zu bedenken. "Wir brauchen die A 39 aber auch und insbesondere vor dem Hintergrund der immer weiter steigenden Güterverkehre."

Bestehende Verkehrsachsen wie die A 2 oder die A 7 seien längst an ihrer Belastungsgrenze angekommen.

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Und selbst weitere Verlagerungen auf die Schiene und die Wasserstraße würden allein nicht ausreichen, um die künftigen Gütermengen zu bewältigen – und auch hier wird Zeit für die notwendigen Ausbaumaßnahmen benötigt.

Aus Sicht der IHK muss die A 39 daher dringend kommen.

"Das ist auch Wunsch einer deutlichen Mehrheit in der Region: Laut einer repräsentativen Forsa-Umfrage von 2015 im Auftrag unserer IHK wollen 70 Prozent der Bevölkerung die A 39. Dass die A 39 Vorteile für die Region bringt, glauben 79 Prozent", sagt Exner.

Die IHK sieht den Lückenschluss der A 39 zwischen Lüneburg und Wolfsburg als elementar für den überregionalen und regionalen Verkehr – und als Grundvoraussetzung für einen Entwicklungsschub der bestehenden Wirtschaft und die Ansiedlung neuer Unternehmen.

Laut einem Gutachten des Beratungsunternehmens ProgTrans wird sich der A-39-Lückenschluss für rund 80 Prozent der regionalen transportintensiven Unternehmenpositiv auswirken. Zudem werden die regionalen Schlüsselbranchen Logistik, Ernährung, Automotive und Tourismus gestärkt. Und man würde auch für mehr Sicherheit sorgen, denn Autobahnen weisen von allen Straßentypen die geringste Unfallhäufigkeit auf.

"Wir hoffen auf ein schnelles Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht, an dessen Ende ein rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluss steht, so dass zügig mit dem Bau der A 39 begonnen werden kann", sagt Exner.

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