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Tag der offenen Tür am 8. Februar

Wie gestalten sich die Räumlichkeiten? Wer sind die Ansprechpartner vor Ort? Welche Unterstützung könnte helfen?

Nach den Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge an der Nothmannstraße in Uelzen sowie in Stadensen wird der Landkreis nunmehr auch die neu entstandene Gemeinschaftsunterkunft "Fischerhof" in Uelzen öffentlich zugänglich machen.

Damit Nachbarn und Interessierte solche und ähnliche Fragen direkt vor Ort klären und sich einen persönlichen Eindruck verschaffen können, bietet der Landkreis Uelzen wenn möglich in den jeweiligen Gemeinschaftsunterkünften einen "Tag der offenen Tür" an, bevor Asylbewerber in die entsprechenden Gebäude einziehen.

Die Türen der Gemeinschaftsunterkunft Fischerhof stehen am Montag, 8. Februar 2016, in der Zeit von 16.00 bis 18.00 Uhr allen offen, die die neue Unterkunft besichtigen oder die Gelegenheit nutzen möchten, mit Verantwortlichen der Kreisverwaltung, des Betreibers ("Human Care"), mit Ordnungskräften oder Sozialarbeitern ins Gespräch zu kommen.

Die ersten Bewohnerinnen und Bewohner werden anschließend kurzfristig in ihr neues Zuhause an der Fischerhofstraße einziehen.

Der Landkreis Uelzen und die Stadt Uelzen hatten die Pläne für eine Asylbewerber-Gemeinschaftsunterkunft in der Fischerhofsraße bereits im Rahmen eines Informationsabends am Montag, 4. Mai 2015, im Rathaus Uelzen öffentlich vorgestellt. Die Unterkunft soll insgesamt bis zu 120 Personen Zuflucht bieten.

Lokale Aktionsgruppe beschließt erstes Projekt

Im Rahmen ihrer konstituierenden Sitzung im Uelzener Kreishaus hat die 33-köpfige Lokale Aktionsgruppe (LAG) der LEADER-Region Heideregion Uelzen einstimmig beschlossen, das Projekt "Barrierefreiheit im Handwerksmuseum Suhlendorf" als erstes Projekt der neuen Förderperiode mit 93.600 Euro aus dem LEADER-Budget zu fördern. Den Projektvorschlag hatte der Museumsverein Suhlendorf e.V. eingereicht.

Die erforderliche öffentliche Kofinanzierung in Höhe von 23.400 Euro bringt die Gemeinde Suhlendorf auf, der Museumsverein beteiligt sich mit 39.000 Euro. Spätestens im Herbst 2017 möchte sich das Museumsdorf Suhlendorf seinen Besuchern mit barrierefreien Wegen auf dem Außengelände, einem rollstuhlgerechten Treppenlift zwischen Erdgeschoss und Souterrain und einem barrierefreien WC-Gebäude präsentieren.

Der LEADER-Region stehen bis 2020 bis zu 2,4 Millionen Euro Fördermittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die ländliche Entwicklung ihres Raumes zur Verfügung. Die LAG hat mit diesen EU-Fördermitteln die Möglichkeit, ihre selbst gesteckten Ziele in der Regionalentwicklung umzusetzen. Richtschnur ist das "Regionale Entwicklungskonzept" (REK), das im Jahr 2014 in einem umfassenden Beteiligungsprozess erarbeitet wurde.

Entsprechende Projekte müssen zunächst in eines der folgenden Handlungsfelder passen:

Zukunftsfähige Heideregion, Vital- und Kulturregion, Wirtschaftsregion Uelzen, Bildungsregion Uelzen, Natur- und Landschaftsräume, Land- und Forstwirtschaftsregion;

Zusätzlich müssen sie die Kriterien "Grundsätzliche Förderfähigkeit", "langfristige Tragfähigkeit" und "Chancengleichheit / Gender-Aspekt" erfüllen.

Einige Projektvorschläge liegen bereits vor und werden derzeit vom Regionalmanagement auf ihre Förderfähigkeit geprüft. Das Regionalmanagement wird von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bezirksstelle Uelzen, wahrgenommen.

Gesucht werden weitere Projektideen, die die Zukunftsfähigkeit der Heideregion Uelzen erhalten oder stärken. Nähere Infos erteilt das Regionalmanagement unter den Rufnummern 05 81 - 80 73 - 128 und -122 oder sind erhältlich unter den E-Mail-Adressen Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! beziehungsweise Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Im Rahmen der konstituierenden Sitzung hat die Lokale Aktionsgruppe ebenfalls einstimmig Jürgen Wöhling aus Soltendieck zu ihrem Vorsitzenden und Herbert Rätzmann, Samtgemeinde Rosche, zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Beide hatten diese Ämter bereits in der vergangenen Förderperiode inne.

Die LAG ist das zentrale Entscheidungs- und Steuerungsgremium für den Entwicklungsprozess in der Heideregion Uelzen. Sie setzt sich aus dreizehn stimmberechtigten kommunalen Vertretern und zwanzig stimmberechtigten Wirtschafts- und Sozialpartnern zusammen. Unterstützt wird sie bei ihrer Arbeit von vier nicht stimmberechtigten beratenden Mitgliedern. Die Geschäftsstelle der LEADER-Region ist beim Landkreis Uelzen angesiedelt.

Die U11 Jugendmannschaft des SV Holdenstedt hatte gleich doppelten Grund zur Freude

Es wurde in Andreas Schulz von der VGH-Versicherung aus Suderburg ein Sponsor für die tollen neuen Trainingsanzüge gefunden, die vor der Halbfinalrunde am vergangenen Wochenende der Mannschaft und dem Trainer-Team um Benjamin Zasendorf und Sören Otte übergeben wurden.

Im Anschluss belohnte sich die Mannschaft mit einem souveränen Sieg in der Gruppe und dem damit verbundenen Einzug in das Hallenkreismeisterschafts-Finale am 27. Februar in Wrestedt.

Wir wünschen weiterhin viel Erfolg

Anmeldungen sind ab sofort möglich

Foto: Stadt Uelzen; Die Ferienbetreuung bietet viele Aktivitäten für die Kinder

Das Familien-Servicebüro der Stadt Uelzen bietet in den Osterferien eine Betreuung für Grundschulkinder im Alter von 6 bis 11 Jahren an.

Vom 21. bis 24. März und vom 29. März bis 1. April finden abwechslungsreiche Tage mit viel Spiel, Spaß, Basteln, Bewegung und Ausflügen statt.

Das Familien-Servicebüro nimmt ab sofort Anmeldungen unter der Telefonnummer 05 81 - 800 62 82 oder 62 83 entgegen.

"Dieses Angebot richtet sich wieder insbesondere an Kinder berufstätiger Eltern", sagt Petra Heinzel, Leiterin des Familien-Servicebüros.

Betreut werden die Kinder täglich von 8.00 bis 13.00 Uhr von qualifizierten Kräften der Berufsbildenden Schulen, Fachbereich Sozialpädagogik, in den Räumen des Jugendzentrums "Baxx" in der Lucas-Backmeister-Schule. Verlängerte Zeiten sind von 7.30 bis 13.30 Uhr möglich.

Die Kosten betragen je nach Betreuungszeit zwischen 50 und 60 Euro pro Woche zuzüglich 2,90 Euro pro Tag für das Mittagessen. Geschwister erhalten 20 Prozent Ermäßigung.

Per Mausklick ins digitale Bücherregal

Rund um die Uhr digitale Medien ausleihen: Am 29. Januar startet die Bücherei für Stadt und Kreis Uelzen die Onleihe

Auswählen, einloggen, herunterladen – so einfach funktioniert das digitale Ausleihen bei der Bücherei für Stadt und Kreis Uelzen.

Das neue Angebot startet am 29. Januar.

"Mit der Onleihe kann jeder Bibliothekskunde rund um die Uhr aktuelle Bestseller oder Hörbücher ausleihen, von zu Hause oder unterwegs", erläutert Büchereileiterin Friedhilde Weddrin.

Er braucht dazu nur einen Internetzugang und einen gültigen Bibliotheksausweis. Verfügbar ist die Onleihe über die Webseite der Stadtbücherei Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder direkt über www.NBib24.de

Der zusätzliche Service ist für Bibliothekskunden kostenlos.

Auch Mahngebühren gibt es bei der Onleihe nicht. Nach Ablauf der Ausleihfrist lässt sich die Datei nicht mehr öffnen. Die "Rückgabe" erfolgt sozusagen automatisch.

Im Bestand der Onleihe befinden sich mehr als 16.000 Bücher, Hörbücher, Musik, Videos, Zeitschriften und Zeitungen in digitaler Form. Darunter sind klassische sowie aktuelle Romane, Hörbücher und Hörspiele, Sachliteratur sowie Kinder- und Jugendliteratur. Zum Angebot der Onleihe gehören außerdem ePaper, neben den örtlichen beispielsweise die Frankfurter Allgemeine Zeitung, die Süddeutsche Zeitung, Der Spiegel oder die Wirtschaftswoche. Die Leihfristen unterscheiden sich je nach Medium. Tageszeitungen können eine Stunde lang gelesen werden, E-Books 21 Tage.

Der Ausleihvorgang ähnelt dem Einkaufen in einem Onlineshop. Der Kunde kann auf dem Internetportal oder mit der Onleihe-App den Medienbestand durchforsten und Titel in einen "Warenkorb" legen. Zum Ausleihen meldet er sich mit den Zugangsdaten seines Benutzerausweises an. Mit wenigen Klicks lässt sich die Datei auf das Endgerät übertragen.

Die eBooks sind in den gängigen Formaten PDF und EPUB, Videos in WMV und Audios in WMA verfügbar, über das eAudio-Streaming auch als mp3. Auf den meisten handelsüblichen E-Readern ist die Lektüre der ausgeliehenen Medien möglich, mit Ausnahme der Kindle-Geräte von Amazon. Diese können nur die speziellen Amazon-Formate lesen und nicht die der Onleihe. Wer "onleihen" will, benötigt folgende kostenlose Software: Adobe Reader, Adobe Digital Editions, Windows Media Player oder die Onleihe-App. Einmalig muss eine "Adobe ID" eingerichtet werden, damit die Medien aus der Onleihe geöffnet werden können. Viele Fragen rund um die Onleihe werden unter dem Punkt "Hilfe" auf der Onleihe-Seite oder über das offizielle Nutzer- und Austauschforum userforum.onleihe.de beantwortet. Sind alle zur Verfügung stehenden Exemplare eines Titels entliehen, können diese mit einem Klick vorgemerkt werden. Zunehmend ermöglicht die Onleihe auch die "Parallelausleihe", so dass vor allem bei stark gefragten Bestsellern die Wartezeit erheblich verkürzt oder gänzlich vermieden wird.

Das Team der Bücherei für Stadt und Kreis Uelzen steht für Fragen während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Als zusätzlichen Service bietet die Stadtbücherei einen E-Book-Reader zur Ausleihe an. Gesponsert hat diesen E-Book-Reader die Firma Expert Uelzen.

Einmal im Monat wird eine Informationsveranstaltung "E-Book-Ausleihe. Wie funktioniert das?" stattfinden.

Hintergrund:
Eingerichtet und gewartet wird die Onleihe von der divibib GmbH, der führenden digitalen Ausleihplattform für Bibliotheken in Deutschland. Aktuell bieten bereits mehr als 1.500 Bibliotheken im deutschsprachigen Raum die Onleihe an – Tendenz steigend. Parallel dazu digitalisieren immer mehr Verlage ihr Angebot. Die Bücherei für Stadt und Kreis Uelzen hat sich dem niedersächsischen Onleihe-Verbund NBib24 angeschlossen. Koordiniert wird der Verbund von der Büchereizentrale Niedersachsen in Lüneburg.

Landkreis Uelzen profitiert

Foto u. Text: NGG: Feiert Einjähriges: 8,50 Euro pro Stunde – das "Mindestlohn-Jahr 1" ist um. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Lüneburg zieht dazu eine positive Bilanz.
Der "8,50-Euro-Daumen" ist oben

Der "8,50-Euro-Daumen" ist oben: Ein Jahr nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zieht die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) für den Landkreis Uelzen eine positive Bilanz.

"Zum ersten Mal haben alle Beschäftigten einen festen Lohnsockel unter den Füßen – von der Küchenhilfe bis zur Verkäuferin im Backshop: Wer arbeitet, muss dafür mindestens 8,50 Euro pro Stunde bekommen", sagt Silke Kettner.

Für die Geschäftsführerin der NGG Lüneburg ist der gesetzliche Mindestlohn der "Einstieg in den Lohn-Aufstieg für Menschen, die zuvor mit Niedrigstlöhnen abgespeist wurden".

Vom "Schreckgespenst Mindestlohn", vor dem die Arbeitgeber auch im Landkreis Uelzen noch vor einem Jahr gewarnt hätten, sei nichts übrig geblieben: Der Mindestlohn sei weder "Konjunktur-Bremser" noch "gefährlicher Job-Killer". Die NGG legte dazu jetzt eine aktuelle "Mindestlohn-Analyse" vor, die das renommierte Pestel-Institut (Hannover) im Auftrag der Gewerkschaft gemacht hat.

Die Wissenschaftler werteten dabei die Beschäftigungssituation im Landkreis aus.

Die Arbeitslosigkeit hat dabei im "Mindestlohn-Jahr 2015" abgenommen: Im letzten Dezember waren 2.779 Menschen im Landkreis Uelzen ohne Beschäftigung – und damit 5,8 Prozent weniger als noch ein Jahr zuvor.

Auch die Beschäftigtenzahl hat sich mit dem gesetzlichen Mindestlohn positiv entwickelt: Im Sommer des vergangenen Jahres gab es im Landkreis Uelzen 285 Menschen mehr, die einen Job hatten, als noch im Sommer des Vorjahres.

Dabei hat zudem der Staat vom Mindestlohn profitiert. Er musste weniger Menschen unterstützen und sparte bei den Hartz-IV-Ausgaben.

Denn die Zahl der Aufstocker ist zurückgegangen: "Im Juni vergangenen Jahres gab es im Landkreis Uelzen 83 Aufstocker weniger – ein Rückgang um 7,1 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Diese Menschen können nun von ihrer Arbeit leben. Sie sind nicht länger auf die ‚Stütze vom Staat‘ angewiesen", so Silke Kettner.

Diese Zahlen liefern für die Geschäftsführerin der Gewerkschaft NGG Lüneburg eine "klare Botschaft":

"Der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde hat den Beschäftigten gut getan. Und er hat der Wirtschaft nicht geschadet."

Im Gegenteil: Das Lohn-Plus habe dem Landkreis Uelzen eine höhere Kaufkraft beschert, von der insbesondere auch die heimische Wirtschaft profitiert habe. "Denn Beschäftigte, die den gesetzlichen Mindestlohn bekommen, haben das zusätzlich verdiente Geld nahezu eins zu eins in den Konsum gegeben", so Kettner.

Um diesen Menschen die Chance zu geben, auch Geld für größere Anschaffungen auf die hohe Kante zu legen, müsse der Mindestlohn allerdings steigen: "Unser Ziel ist es, ihn möglichst rasch in einem ersten Schritt auf 10 Euro pro Stunde anzuheben", macht die Geschäftsführerin deutlich.

Die NGG habe einen ganz wesentlichen Beitrag dazu geleistet, dass der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland vor einem Jahr überhaupt eingeführt worden sei. Jetzt werde die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten ebenso hartnäckig daran arbeiten, ihn schrittweise "zu liften".

Für die NGG Lüneburg ist eine Erhöhung des Mindestlohns nur konsequent. Das zeige auch eine Renten-Berechnung des Bundesarbeitsministeriums:

Um eine Rente von mindestens 769 Euro pro Monat – also gerade einmal die Grundsicherung im Alter – zu bekommen, müsse ein Beschäftigter immerhin mindestens 11,50 Euro pro Stunde verdienen. Und das 45 Jahre lang bei einer Vollzeitstelle.

"Ein Leben lang arbeiten und dann doch nur ‚Alters-Hartz-IV‘ bekommen – das kann und das darf es nicht sein. Der gesetzliche Mindestlohn steckt noch in den Kinderschuhen. Aber wir werden ihn groß bekommen", ist sich NGG-Geschäftsführerin Silke Kettner sicher.

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