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Am 24. September 2017 wählen die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes einen neuen Bundestag.

Im Rahmen des Projekts "Juniorwahl 2017" wird Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit geboten, Demokratie bereits in der Schule ganz praktisch zu erleben und zu üben.

Der heimische Bundestagsabgeordnete Henning Otte hofft auf eine rege Teilnahme in seinem Wahlkreis: "Die Juniorwahl leistet einen wichtigen Beitrag zur politischen Sozialisation junger Menschen. Das Projekt sensibilisiert für das Thema "Wählen". Der Unterricht und die realitätsnahen Wahlsimulation stärken das demokratische Bewusstsein der Schülerinnen und Schüler."

Die Juniorwahl 2017 fußt auf zwei Säulen: der unterrichtlichen Vorbereitung und dem abschließenden Wahlakt. Zunächst steht das Thema "Demokratie und Wahlen" auf dem Stundenplan. Für die inhaltliche Vor- und Nachbereitung des Wahlakts werden den Lehrkräften kostenlos Unterrichtsmaterialen auf verschiedenen Anforderungsniveaus bereitgestellt. Außerdem schlüpfen die Schülerinnen und Schüler in die Rolle der Wahlhelfer und organisieren die gesamte Wahlprozedur eigenverantwortlich. Sie wählen einen Wahlvorstand, erhalten Wahlbenachrichtigungen, legen Wählerverzeichnisse an und fertigen die Wahlniederschrift. Höhepunkt der Juniorwahl ist die Stimmabgabe im Schulwahllokal in der Woche vor der Bundestagswahl. Die bundesweiten Ergebnisse der Juniorwahl werden am Wahlsonntag bekanntgegeben.

Ob einzelne Schulklassen oder die gesamte Schule - teilnehmen können alle Schulformen der Sekundarstufe I und II sowie Berufsschulen ab der 7. Klasse.

Für weitere Informationen wenden Sie sich an das Abgeordnetenbüro Henning Otte (E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) oder besuchen Sie die Internetseite www.juniorwahl.de

Der Landkreis Uelzen steht als ländliche Region ständig vor der Herausforderung, die Mobilität seiner Einwohnerinnen und Einwohner zu gewährleisten

"Aufgrund der demographischen und finanziellen Entwicklung können wir die Anbindung vieler Orte durch den Öffentlichen Personennahverkehr auch künftig im besten Falle auf dem gegenwärtigen Niveau halten", so Landrat Dr. Heiko Blume.

Derzeit und auch perspektivisch stellt der motorisierte Individualverkehr die wichtigste Mobilitätsform im Kreisgebiet dar. "Deshalb wird Elektromobilität unter Umweltgesichtspunkten wichtiger. In Kooperation mit den anderen Landkreisen im Amtsbezirk Lüneburg werden wir bis Mitte des nächsten Jahres eine Studie zur Elektromobilität erstellen lassen. Die Studie wird die unterschiedlichen Aspekte betrachten, die mit der Marktetablierung der Elektromobilität in der Region verknüpft sind."

Durch das gemeinsame Vorgehen aller Landkreise soll vermieden werden, dass sich kleinteilige Lösungen entwickeln und so unkoordinierte Parallelentwicklungen entstehen. Deshalb liegt der Mehrwert des Projektes laut Dr. Blume darin, eine abgestimmte Strategie zur Erschließung der Region für die Elektromobilität zu entwickeln.

Die landkreisübergreifende Planung soll dabei das wesentliche Fundament für ein mögliches gemeinsames Zukunftshandeln bilden. Damit stellt das Projekt einen Baustein zur langfristigen Stärkung des Klimaschutzes dar.

Die Studie zur Elektromobilität ist ein Kooperationsprojekt der LEADER- und ILE- Regionen im Amtsbezirk Lüneburg. Als Projektträger tritt der Landkreis Osterholz auf. Von den Bruttokosten in Höhe von maximal 200.000 Euro werden 80 Prozent gefördert. Die LAG "Heideregion Uelzen" hat einstimmig beschlossen, den erforderlichen Eigenanteil von bis zu 12.000 Euro bereitzustellen. Die öffentliche Kofinanzierung übernehmen die elf beteiligten Landkreise, der kommunale Eigenanteil für den Landkreis Uelzen beträgt 3.700 Euro. Mit der Fertigstellung der Studie ist Ende Mai 2018 zu rechnen.

Sarah Grösel besteht mit "Sehr gut"

Foto Hansestadt Uelzen: Bürgermeister Jürgen Markwardt würdigte den herausragenden Prüfungsabschluss von Sarah Gösel

Sarah Grösel aus Uelzen hat ihre Ausbildung in der Stadtbücherei Uelzen zur Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste bestens abgeschlossen. Die um ein halbes Jahr vorgezogene Prüfung hat sie mit der Note „sehr gut“ bestanden. Noch bis zum Sommer wird die 21-Jährige in der Bibliothek der Hansestadt als Angestellte arbeiten. Danach plant sie, ein Studium zu beginnen.

In einer kleinen Feierstunde haben Uelzens Bürgermeister Jürgen Markwardt und die Büchereileiterin Friedhilde Weddrin das Prüfungsergebnis gewürdigt und der Absolventin für ihr Engagement während der Ausbildungszeit gedankt.

"Ich freue mich, dass die Nachwuchskräfte der Hansestadt Uelzen mit hervorragenden Leistungen auf sich aufmerksam machen. Die Qualität der Ausbildung ist uns sehr wichtig", so Markwardt.

Erneutes Beteiligungs- und Auslegungsverfahren beginnt

Das Beteiligungsverfahren für den neuen Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) des Landkreises Uelzen beginnt am Montag, 20. März 2017.

Der rund 450 Seiten starke Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms wird mehr als 100 öffentlichen Stellen zugeleitet, die dann bis zum 23. Mai 2017 Gelegenheit haben, zu dem RROP-Entwurf Stellung zu nehmen. Zu den öffentlichen Stellen zählen zum Beispiel Gemeinden, benachbarte Landkreise sowie behördliche Einrichtungen.

Bürgerinnen und Bürger haben im Rahmen der öffentlichen Auslegung bis einschließlich Donnerstag, 27. April 2017, die Möglichkeit, den RROP-Entwurf im Kreishaus Uelzen, Veerßer Straße 53, 29525 Uelzen (Zimmer 143 und 144) einzusehen.

Entsprechende schriftliche Stellungnahmen sind darüber hinaus noch bis einschließlich Freitag, 12. Mai 2017, möglich.

Diese können per Mail an die Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erfolgen oder auf dem Postweg an folgende Adresse: Landkreis Uelzen, Amt für Bauordnung und Kreisplanung, Veerßer Straße 53, 29525 Uelzen.

Die Unterlagen können ab Montag, 20. März 2017, auch ergänzend auf der Homepage des Landkreises Uelzen unter der Adresse www.landkreis-uelzen.de eingesehen werden.

Unter den dort aufgeführten Menüpunkten "Bauen, Umwelt, Tiere und Lebensmittel" / "Bauen" / "Regionales Raumordnungsprogramm" sind die vollständigen Unterlagen des ausliegenden Entwurfes eingestellt.

Nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens wird das RROP nach Beratung im Ausschuss für Planung, Hoch- und Straßenbau vom Kreistag als Satzung beschlossen und dem Land Niedersachsen zur Genehmigung vorgelegt.

Zum Internationalen Frauentag | NGG fordert Lohngerechtigkeit

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit?

Davon ist ein Großteil der arbeitenden Frauen im Landkreis Uelzen weit entfernt.

Zum Internationalen Frauentag am 8. März fordert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), mehr für die Lohngerechtigkeit zwischen den Geschlechtern zu tun.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamts verdienen Frauen im Schnitt für dieselbe Tätigkeit noch immer sieben Prozent weniger als Männer – andere Faktoren wie niedrigere Arbeitszeiten nicht mitgerechnet.

Nach Einschätzung von Gewerkschaftssekretärin Manuela Schäffer ist dieser reine "Gender Pay Gap" in vielen Branchen im Kreis Uelzen sogar noch deutlich größer.

"Frauen bekommen aber nicht nur einen geringeren Stundenlohn. Sie arbeiten auch noch überdurchschnittlich oft in prekären Jobs", betont Schäffer.

So waren nach einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung zuletzt 86 Prozent aller Teilzeit-Beschäftigten im Landkreis weiblich. Und auch bei den Minijobs ist der Frauenanteil dort mit 63 Prozent hoch. Schäffer: "Die Folgen davon bekommen viele Frauen spätestens im Rentenalter zu spüren.

Wegen niedriger Einkünfte und Unterbrechungen im Erwerbsleben sind weibliche Beschäftigte besonders oft von Armutsrenten betroffen und dann auf Stütze vom Staat angewiesen.

Aber auch bei Arbeitslosigkeit oder nach einer Scheidung steht ein Großteil der Frauen mit leeren Händen da." Das Modell des männlichen Hauptverdieners sei weiterhin stark verbreitet – und damit die finanzielle Abhängigkeit der Frauen. Diese tragen laut einer neuen OECD-Untersuchung in Deutschland gerade einmal 22,4 Prozent zum Familieneinkommen bei.

Die NGG Lüneburg sieht dringenden Handlungsbedarf bei der Politik.

"Das geplante Gesetz zur Lohngerechtigkeit ist dabei ein erster wichtiger Schritt", sagt Schäffer.

Allerdings soll nach dem Gesetz der individuelle Anspruch darauf zu erfahren, was der Rest der Belegschaft verdient, auf Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten beschränkt bleiben. "Für den Großteil der Hotels, Gaststätten oder Bäckereien im Kreis Uelzen greift das Gesetz damit zu kurz", so die Gewerkschafterin. Nötig sei stattdessen ein verbrieftes Recht auf die gleiche Bezahlung für die gleiche Tätigkeit.

Im vergangenen Jahr hat die NGG darum die "Initiative Lohngerechtigkeit" gestartet.

Unter dem Motto "Was uns zusteht" prüft die Gewerkschaft bundesweit 3.500 Tarifverträge auf Diskriminierung bei Lohn und Gehalt. Mit dem Ergebnis, so Schäffer, werde man die Politik konfrontieren:

"Denn Mann oder Frau – dieser Unterscheid darf in einer modernen Arbeitswelt keine Rolle mehr spielen."

Die Realisierung des Glasfasernetzes des Landkreises Uelzen schreitet voran

Der Pächter des Netzes, das Unternehmen "Lünecom GmbH" aus Lüneburg, startet am Montag, 3. April 2017, mit der Vorvermarktung in den beiden Clustern 1 "Bienenbüttel" und 2 "Bevensen-Mitte". Zum Cluster Bevensen-Mitte gehören die Stadt Bad Bevensen und die Gemeinden Barum, Emmendorf sowie Jelmstorf.

Lünecom wird in zahlreichen kleinen Veranstaltungen vor Ort ihre Produkte und Leistungen sowie die verschiedenen Tarife vorstellen. Außerdem wird sie darüber informieren, wie der Wechsel von einem bestehenden Telekommunikationsvertrag auf einen Vertrag mit Lünecom funktioniert.

Durch den Vorvertrag mit einem Telekommunikationsunternehmen ist gesichert, dass nach Fertigstellung des Netzes und Ablauf des bestehenden Vertrages sofort das schnelle Internet genutzt werden kann.

Alle Hausbesitzer, die in der dreimonatigen Vorvermarktungsphase einen Vorvertrag abschließen, sparen im Schnitt ca. 1.700 Euro für den Hausanschluss.

Landrat Dr. Heiko Blume betont: "Der Landkreis betreibt den Glasfaserausbau mit Hochdruck. Allerdings werden die Cluster 1 und 2 – wie alle anderen Cluster auch – nur dann ausgebaut, wenn für 60 Prozent aller unterversorgten Gebäude im jeweiligen Cluster nach drei Monaten ein Vorvertrag vorliegt."

Es ist geplant, dass das Netz in ca. einem Jahr in diesen beiden Clustern ausgebaut ist und dann alle Haushalte in den weißen Flecken mithilfe der Glasfasertechnik bis zum einzelnen Gebäude über sehr schnelles Internet verfügen können. Zu den weißen Flecken gehören alle unterversorgten Gebäude, in denen andere Telekommunikationsanbieter bis 2018 nicht mindestens 30 Mbit/s anbieten.

Eine entsprechende Karte und weitere Informationen sind im Internet unter www.landkreis-uelzen.de/glasfaser veröffentlicht.

Auch die Vorvermarktungsphasen in den anderen Clustern werden jeweils drei Monate dauern.

Vorvermarktung: Wer ist wann dran?

Voraussichtlich geht es in den anderen Clustern wie folgt weiter:

1. Juli bis 30. September 2017: Cluster 3 (Hansestadt Uelzen), 4 (Wrestedt), 5 (Klosterflecken Ebstorf, Hanstedt, Natendorf, Schwienau, Wriedel);

1. Oktober bis 31. Dezember 2017: Cluster 6 (Bad Bodenteich, Lüder, Soltendieck), 7 (Oetzen, Rätzlingen, Suhlendorf), 8 (Suderburg);

1. Januar bis 31. März 2018: Cluster 9 (Rosche, Stoetze), 10 (Altenmedingen, Himbergen, Römstedt, Stoetze, Weste), 11 (Eimke, Gerdau);

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